Balthasar Möller, der sich später Mylius nannte
Balthasar Möller, der sich später Mylius nannte, wurde 1529 in in Greiz geboren. Sein Vater war Andreas Möller, Bürger und Böttcher zu Greiz, geboren 1494 in Greiz, gestorben am 24. Februar 1559 ebenfalls in Greiz. Seine Mutter war Magdalene Jahn, geboren in Elsterberg, gestorben in Greiz am 18. März 1557. Nachdem er am 30. Okt. 1549 an der Universität Wittenberg immatrikuliert war, widmete er sich dort dem Studium der Theologie und erhielt 1554 unter dem Dekanat von Philipp Melanchthon die Würde eines Magisters der Philosophie. 1555 wurde er als Pfarrer nach Mündling bei Oettingen in Franken berufen, wo er jedoch nicht lange blieb, da ihm bereits 1559 seine Vaterstadt Greiz das Hofpredigeramt übertrug, das er ein Jahr lang verwaltete. Im Jahre 1560 als Prediger nach Schleiz berufen, wurde er in demselben Jahr vom Burggrafen Heinrich zum Superintendenten aller vogtländischen Herrschaften (Schleiz, Lobenstein, Pausa) ernannt. Seine Übersiedlung nach Schleiz verzögerte sich aber und erfolgte erst 1565 zu Michaelis, wie es scheint aus Gründen der Besoldung. In seiner Vakationsurkunde von 1563, (Originaltext siehe weiter unten) wird gesagt, daß die Stadt Schleiz ihn zum Seelsorger berufen habe, und „damit er sich solchen Berufes nicht entschlage, werde ihm die Superintendentur und das Hofpredigeramt aufgetragen. Er solle von der Herrschaft bekommen: 50 Gulden baar, 6 Scheffel Korn, 6 Scheffel Gerste, 1 Scheffel Weizen und 1/2 Scheffel Erbsen, alles Schleizer Maass.“ Während seiner Amtszeit wütete 1575 in Schleiz die Pest. Das obige Bild zeigt Schleiz und die Bergkirche, in der Balthasar Mylius predigte.
Graf Heinrich d. Mittlere von Reuß (gest. 1616) ließ die Superintendenten porträtieren und die Bilder in der Bergkirche zu Schleiz aufhängen, wo sie sich noch heute befinden, darunter auch das nebenstehende 1,42 x 1,00 m große Ölgemälde von Balthasar (Bergkirchen-Inventar Nr. 44), das von einem unbekannten Künstler um 1600 geschaffen wurde. Es hängt auf der Chor Südseite, 3. Reihe von oben, 2. von links und trägt am linken oberen Rand die Inschrift:
M. Balthasar Mylius. Ecclesiae Schleizensis, per 35 Annos. Pastor et Superint. Illustrissium Principi. Dno Heinrico S.R. Imperii Burggravio Misnia. A confessionibus sacris. Assessor Consistorii et Ministerii Senior. Aetatis 67.
Das Halbbildnis zeigt Magister Balthasar Mylius in Talar und Mühlsteinkrause, die Bibel in Händen mit der Inschrift: 1. Johann: am I. Das blut Jesu Christi des Sohnes Gottes macht uns rein von allen sünden.
Rechts oben eine weitere Inschrift: AETATIS SIVE 67 AO: 1596
Graf Heinrich gab auch kostbare Leichensteine für die Geistlichen in Auftrag, die unter der Kanzel die Gräber der Superintendenten bedeckten, so auch das Grab von Balthasar Mylius. Heute sind diese jedoch nicht mehr vorhanden.
Balthasar starb in Schleiz am 15. Oktober 1596. Er war dreimal verheiratet:
Seine 1. Ehefrau Katharine war die Tochter des Pastors Ganghelf (Gangholf ?) Meyer, der wegen seiner evangelischen Gesinnung im Gefängnis den Hungertod erleiden mußte, und seiner Ehefrau Anna Knoll aus Rohrach. Sie heirateten in Nördlingen um 1555. Katharine starb in Schleiz am 15. August 1573.
Seine 2. Ehefrau Anna war die Tochter des Schleizer Bürgers Heinrich Schaller. Anna war in Schleiz geboren und starb dort am 13. September 1580. Die Ehe wurde in Schleiz nach 1573 geschlossen.
Seine 3. Ehefrau Ottilie war die Tochter von Caspar Ferber (Faerber), der damals Pastor in Saalburg war (* Weißenfels um 1530, † Weißenfels zw. 1558 u. 1579). Sie wurde 1561 in Jena geboren. Sie heirateten in Schleiz am 01. Mai 1581. Ottilie zog mit ihren Kindern nach dem Tode ihres Mannes nach Plauen im Vogtland und heiratete dort nach 1596 in 2. Ehe Paul Wirth d. Ä., Stadtvogt und später Bürgermeister von Plauen. Sie starb in Plauen nach 1596.
Balthasar hatte 23 Kinder (S. 194 ff Geschichte der Familie Mylius-Schleiz und Mylius Ansbach von 1992).
Die Vokationsurkunde für Balthasar Mylius hat folgenden Wortlaut:
„Von Gottes gnaden wier Heinrich der Jünger des heiligenn Röhmischen Reichs Burggraff zu Meissen Graf zum Harttenstein, herr zue Plauenn vnd Gerau Bekennen hiemit vnd in kraft dies brieffes vor vns vnsre Erben vndt nachkommen, Nachdeme die Ersamen vnsere Liebe getreue Burgemeister Rath vndt gemeine vnser Stadt Schleitz mitvnsern gnedigen vorwissenn, willenn vnd begehrenn Denn wirdigen vnd wohl gelarttenn vnsern Liebenn Andechtigen Ern Magister Balthasar Mylium zu ihrenn Seelsorgern vndt Prädicanttenn ordentlichen vocirt vnd beruffenn vndt domit ehr solchs beruffs sich nichtt endschlagenn, habenn wier ihme vunser Superintendentz aller vunser Voigtlendischen Herschafften Auch vnser Hoff Predig Ambtt gnediglichen vffgetragenn vndt vertrauett, derohalben vndt von wegen solcher seiner muhe ihme Versprochen vndt Zugesagtt versprechen vndt Zusagen ihme hiermitt vndt in diesen vnsern offenen brieff, das wier unsere erben vndt nachkommen ihme Jehrlichen vndt Iedes ihar besonder so lange ehr alhier Pfarher vndt SuPerintendens sein wirdtt, sollen und wollen Funffzig gulden An bahren gelde Ie ein gulden zu 21 gl. gutter Sechsischer wehrung gerechnett, Darzu Sechs schfl. Korn, Sechs schefl. Gerstenn, Ein schfl. Weitzen, ein halbenn schfl. Erbes Alles hieisch maß aus vnsern Ambtt gebenn vndt end richten lassenn, Befehlen hierauff vnsern jetzigen Vndt künftigenn Schößernn alhier, das er Angeregdt geldt vndt getreyde Iehrlichen berurten Vnsern SuPerintendenten unwegerlichenn alle ihar, wie obgesezett zu seiner des SuPerintendenten gelegenheit endrichte vndt Zahle. Daran thut er vnsere gnedige meinung treulich vndt ohne gefehrde.
Zu vhrkundt mit vnsern zu ende vffgedruckttenn Secrett wißentlich besiegeltt vndt mit eignen Handen vnterschriebenn Geschehen vndt geben vff vnsern Schloß Schleitz nach Christi vnsers Lieben Herrn vndt Seligmachers geburtt 1563 Ihar.
Heinrich.
Collationiert vndt anhcultiert ist diese gegenwärtige CoPey oder Vidimus durch mich Adamum Leurerum S. Caes. Majest. autoritate Notarium publicum Vndt ist seinen rechten glaubwirdigen Original von wordten zu wordten gleichlautendt befundenn bezeuge ich mit meiner eignen Handschriefft vndt Subscription. Actum Schleiz den 18. Octobr Ao. 1603.
Adamus Leurerus. C. M.